Die Behandlungspflege auf ärztliche Anordnung zum Heilungserfolg
Was versteht man unter dem Begriff Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden. Diese Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Dazu sind unsere qualifizierten Kranken- und Altenpfleger stets für Sie im Einsatz. Wir legen besonderen Wert auf die fachliche Kompetenz unserer Pflegerinnen und Pfleger und die persönliche Eignung zum Pflegeberuf.
Wie unterscheidet sich die Behandlungspflege von der Grundpflege?
Die Grundpflege unterstützt Sie in den Aufgaben des täglichen Lebens. Die Behandlungspflege stellt eine medizinische Versorgung für den Alltag sicher.
Wenn Sie eine medizinische Versorgung benötigen, dann wird die Behandlungspflege notwendig. Diese kann nur durch einen Arzt bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung verschrieben werden. Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Leistungen, die nur durch examinierte Pflegekräfte ausgeübt werden dürfen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Behandlungspflege?
Im Krankenhaus werden Sie als Patient ständig medizinisch versorgt. Diese Menschen benötigen diese medizinische Versorgung oft auch zu Hause. Hierfür gibt es die Behandlungspflege. Voraussetzung ist die Verordnung durch einen Arzt (Hausarzt). Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit medizinisch versorgt werden müssen, kann ein Arzt Ihnen diese Art der Pflege verordnen. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist dabei nicht notwendig.
Wer darf die Behandlungspflege durchführen?
Die medizinische Behandlungspflege darf ausschließlich von examinierten Fachkräften aus der Kranken- und Altenpflege ausgeführt werden. Dazu zählt auch die Fort- und Weiterbildung für Behandlungspflege für anerkannte Pflegehelfer/-kräfte (Behandlungspflegeschein LG1 und LG2).
Wie lange kann die Behandlungspflege dauern?
Eine generell festgelegte Dauer gibt es nicht. Die erste Verordnung ist in der Regel für 14 Tage vorgesehen. Der Arzt muss danach anhand des Gesundheitszustands entscheiden, ob und für wie lange eine weitere Pflege verordnet werden muss. Entscheidet der Arzt, dass eine Krankenhausverhinderungspflege nötig ist, dann ist dies für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen möglich.
Eine längere Pflegedauer muss vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) genehmigt werden.
Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt die Krankenkasse diese Kosten. Dabei gilt aber der sogenannte Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen. Die Kassen prüfen, ob die Maßnahmen dazu dienen, das Anliegen zu heilen bzw. die Beschwerden zu lindern. Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen nach Genehmigung direkt mit den Krankenkassen ab.
Der Eigenanteil
Ihr Eigenanteil ist für Sie gesetzlich vorgeschrieben. Dieser beträgt pro Verordnung maximal 10,- Euro sowie zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage im Jahr.
Das gilt auch für Menschen, die chronisch krank sind oder Grundsicherung beziehen.
Die Pflegeversicherung
Weder die Pflegekassen noch die privaten Pflegeversicherungen übernehmen diese Kosten der Behandlungspflege. Dafür sind ausschließlich die Krankenversicherungen zuständig. Dabei prüfen auch private Krankenversicherungen, ob diese vorgeschlagenen Maßnahmen zur Heilung bzw. Linderung der Krankheitsbeschwerden beitragen.
Beachten Sie als Privatversicherter, ob Ihr Tarif eine Kostenübernahme grundsätzlich beinhaltet, beziehungsweise wie hoch Ihr Eigenanteil ist.
Haben wir Ihre Fragen beantwortet? Wünschen Sie sich eine persönliche Beratung zum Thema Behandlungspflege? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.