Pflegende Angehörige dürfen ausfallen, krank werden, Urlaub machen und Kraft schöpfen.

Ersatz- und Verhinderungspflege - wenn Angehörige Entlastung brauchen

Wer einen Angehörigen pflegt, leistet Tag für Tag sehr viel. Damit Pflege dauerhaft gelingen kann, braucht es Entlastung. Wenn die private Pflegeperson krank ist, Urlaub macht oder aus anderen Gründen verhindert ist, übernehmen wir die Versorgung vorübergehend.

Wir sorgen dafür, dass die pflegebedürftige Person weiterhin gut betreut ist - vertraut, zuverlässig und mit Respekt für eingespielte Abläufe.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser beträgt 3.539 EUR pro Kalenderjahr und kann flexibel genutzt werden. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. 

  •     Flexible Nutzung für Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege
  •     Bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr möglich
  •     Pflegegeld wird während der Ersatzpflege bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt

Verhinderungspflege kann geplant oder kurzfristig helfen - etwa bei Urlaub, Erholung, Arztterminen, beruflichen Verpflichtungen oder Krankheit der Pflegeperson.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Tätigkeiten übernommen werden sollen, welche Gewohnheiten wichtig sind und wie die Übergabe möglichst ruhig gelingt. So bleibt die Versorgung stabil, auch wenn Angehörige eine Pause brauchen.

Wann Verhinderungspflege sinnvoll ist

So unterstützen wir Sie.

Planen Sie eine Auszeit oder brauchen Sie kurzfristig Ersatzpflege? 

Sprechen Sie uns an - wir klären gemeinsam die Möglichkeiten. 

Sie erreichen uns unter +49 (0) 731 - 850 714 00 oder per E-Mail.

Rick Care Company GmbH

Riedweg 27

89081 Ulm

Rufbereitschaft

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