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(RUFBEREITSCHAFT)
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI - Orientierung für Ihre Pflegesituation
Wer braucht eine Pflegeberatung?
Gute Beratung schafft Sicherheit - für Pflegebedürftige und Angehörige.
Wenn Pflegegeld bezogen wird, sind regelmäßige Beratungseinsätze gesetzlich vorgesehen. Sie dienen nicht der Kontrolle, sondern der Sicherung der Pflegequalität und zeigen, welche Unterstützung zusätzlich möglich ist.
Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu, prüfen die Situation und geben praktische Empfehlungen für den Pflegealltag.
Pflegegrad 1:
Keine verpflichtende Beratung, jedoch freiwillige Beratung möglich. Regelmäßige Beratung kann Ihnen helfen, zusätzliche Leistungen und Unterstützungsangebote zu entdecken.
Pflegegrad 2, 3, 4 und 5
Halbjährlich verpflichtende Pflegeberatung. Dies bedeutet, dass Sie zwei Beratungstermine pro Jahr wahrnehmen müssen, um das Pflegegeld weiterhin zu erhalten.
Was wir besprechen - Ziele und Vorteile der Pflegeberatung
• Aktueller Pflegebedarf und Alltagssituation
• Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
• Entlastungsbetrag und weitere Unterstützungsangebote
• Pflegeorganisation und Entlastung von Angehörigen
• Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
• Nachweis an die Pflegekasse
Der Beratungstermin richtet sich nach Ihrer konkreten Situation. Wir sprechen verständlich über Pflege, Entlastung und mögliche Leistungen.
Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.
Der Beratungstermin wird direkt mit uns abgestimmt.
Nach dem Einsatz übermitteln wir den erforderlichen Nachweis an die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld weiter vollständig gesichert bleibt.
Rick Care Company GmbH
Riedweg 27
89081 Ulm
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